Geschichte
1879 - Markenzeichen eingetragen
Den Tatbestand des Plagiats, also schlicht des Ideen-Klaus, nennt man in der Werbung "Inspiration". Und von dem ganz eigenen Signet des Münchner Hofbräuhauses, lassen sich diverse andere Brauhäuser der deutschen Höfe "inspirieren". Um diesen Umstand zu unterbinden, läßt Brauereidirektor Johann Nepomuk Staubwasser dieses weltberühmte Markenzeichen erst beim Landgericht München und kurze Zeit später beim kaiserlichen Patentamt in Berlin "allein für die Firma Königl. Hofbräuhaus in München" anmelden. Die "Waren (sic !), für welche das Zeichen bestimmt ist", so die Patenturkunde, sind "selbstgebraute Biere in Gebinde und Flaschen".
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